Viele Menschen kennen Cannabis als die „verbotene Pflanze“ und dadurch taucht rasch die Frage auf: Ist CBD legal?
CBD wirkt im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv. Es kann beispielsweise bei psychischen Störungen oder epileptischen Anfällen helfen. CBD wird nicht als Suchtgift eingestuft, das deutsche pendant dazu ist das Betäubungsmittel!
Seit vielen Jahren boomt der CBD Markt in Europa regelrecht. Doch wie sieht die rechtliche Situation genau aus?
In diesem Beitrag nehme ich einen genaueren Blick auf die deutschsprachigen Länder Österreich, Schweiz und Deutschland! In allen drei Ländern herrschen unterschiedliche Gesetze. CBD steht zwischen Nahrungsmittel, Arzneimittel und Aromaprodukt.
CBD in Deutschland

In Deutschland ist CBD als Arzneimittel, als Nahrungsmittel und als Kosmetikprodukt erhältlich.
Wenn du CBD als Arzneimittel verwenden möchtest, dann benötigst du dafür ein Rezept von deinem Arzt. Rezeptpflichtige CBD Produkte aus der Apotheke enthalten meist hohe Anteile von THC und unterliegen vor allem deshalb der gesetzlichen Rezeptpflicht.
Besitzen CBD Produkte, wie beispielsweise Öle, einen THC Wert von <0,2% , so unterliegen sie nicht der Rezeptpflicht. Diese Produkte können am Markt frei und legal erworben werden.
Laut Regelung des §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes gilt Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel zudem nicht als Arzneimittel. Die EU sieht in ihrer Richtlinie 2002/46/EG sogar CBD als Ergänzung für die tägliche Ernährung vor. Aus diesem Grund ist CBD als Nahrungsergänzungsmittel ebenfalls zulässig und damit frei verkäuflich.
Diese Produkte können auch ohne Probleme über das Internet verkauft werden. Lediglich eine kleine Einschränkung besagt, dass der Käufer von CBD Produkten mindestens 18 Jahre alt sein muss.
Eine Regelung bezüglich der Herkunft von CBD Produkten besagt, dass diese nur aus Nutzhanf mit geringem THC Anteil hergestellt werden dürfen.
Die Situation von CBD Blüten bleibt bis dato (11/2018) weiterhin unklar. Im einigen Shops werden CBD Blüten verkauft. Einige mussten bereits mehrere Razzien erleben oder die Besitzer wurde sogar vorübergehende inhaftiert.
Laut dem deutschen Gesetz müssen Hanfprodukte soweit verarbeitet werden, dass ein Missbrauch auszuschließen ist.
CBD in der SCHWEIZ

CBD wird als Lebensmittel eingestuft, dazu zählen Nahrungsergänzungsmittel mit CBD.
Mehrere klinische Studien bestätigen die medizinische Wirkung von CBD. Den Produzenten von legalen CBD Produkten ist es jedoch untersagt, Heilungsversprechen an ihre Kunden abzugeben.
CBD Produkte, wie beispielsweise CBD Blüten, mit einem THC Gehalt von unter 1% sind in der Schweiz nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, sondern der Tabakverordnung.
CBD Blüten gelten als Tabakersatz und müssen deshalb den gesetzlichen Anforderungen dieser Produkte entsprechen.
Der private und gewerbliche Anbau von Hanfpflanzen ist erlaubt, solange die Blüten einen THC Gehalt von 1% nicht überschreiten. Für CBD gibt es keine Grenzwerte die zu beachten sind.
CBD in Österreich:

Die Novelle der Suchtgiftverordnung im Jahr 2017 bringt vorübergehende Rechtssicherheit für den Verkauf von CBD. Diese besagt, dass Hanfprodukte mit weniger als 0,3% THC nicht als Suchtgift eingestuft werden. CBD unterliegt, wie in der Schweiz, keinem Grenzwert. Einzig die Herstellung CBD Produkten dürfen nur aus Hanfpflanzen,welche im EU-Sortenkatalog gelistet sind, hergestellt werden.
CBD ist in Österreich kein Arzneimittel. Heilungsversprechen dürfen nicht abgegeben werden.
In Österreich gelten diese Produkte als neuartige Lebensmittel, die eine Zulassung erfordern.
Kluge Händler stellen deshalb klar, dass ihre CBD Produkte nicht zum Verzehr empfohlen werden.
Diese werden ausschließlich als Aromaprodukte verkauft. Kunden die Öle oder Blüten konsumieren, tun dies auf eigene Gefahr.
Die Tabaklobby versucht sich den CBD Blütenmarkt zu schnappen, indem sie fordern, dass CBD Blüten nur noch als Tabakersatz verkauft werden darf. Die Pharmalobby möchte hingegen, dass CBD Öle als Arzteinmittel verkauft werden dürfen. Bisher existieren derartige Gesetzen noch nicht, es bleibt abzuwarten was im Bezug auf CBD und Hanf noch passiert.
Derzeit prüft das Gesundheitsministerium die Auswirkungen von CBD und arbeitet an einem Gesetz im Bezug auf CBD Produkte.
Der private und gewerbliche Anbau von Hanfpflanzen ist erlaubt, solange der THC Wert von 0,3% nicht überschritten wird.
Die WHO über CBD
Die Weltgesundheitsorganisation hat einen Bericht über Cannabidiol veröffentlicht. Mit einer eindeutigen Schlussfolgerung: CBD ist nicht nur ungefährlich, es macht auch nicht süchtig.
Darin zu lesen ist beispielsweise, dass Cannabidiol wahrscheinlich nicht missbraucht werden oder es zu einer Abhängigkeit kommen könne. Besonders interessant ist der Schluss des Dokuments. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass es die aktuellen Informationen nicht rechtfertigen, Cannabidiol als Rauschmittel zu klassifizieren.
Zusammenfassung
Obwohl die weltweiten rechtlichen Bestimmungen zu Cannabidiol weit auseinandergehen, kann man eine allgemeine Aussage treffen: Auf den THC-Gehalt kommt es an!
Damit CBD legal bleibt, darf der THC-Gehalt des CBD-Produkts in Deutschland nicht über 0,2% liegen. Während diese Grenze in Österreich bei 0,3% liegt, hat man sich in der Schweiz auf einen Wert von 1% festgelegt. Auch in Österreich gibt es CBD-Blüten – allerdings mit weniger als 0,3% THC. In Deutschland dürfen keine Blüten verkauft werden.
Liebe Grüße
Patrick 🙂